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   FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98 (https://dejure.org/1998,36853)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1998 - 1 K 2488/98 (https://dejure.org/1998,36853)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2488/98 (https://dejure.org/1998,36853)
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  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person, zu der auch eine Personenhandelsgesellschaft gehören kann (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 1. Oktober 1987 I R 54/83, BStBl II 1987, 459), einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter bzw. einer - Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahesteht, nicht gewährt hätte (vgl. auch: BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 , BStBl II 1995, 549 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98
    Eine vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft u. a. eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden (= offenen) Ausschüttung steht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94 , BStBl II 1997, 301 mit den dort aufgeführten Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person, zu der auch eine Personenhandelsgesellschaft gehören kann (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 1. Oktober 1987 I R 54/83, BStBl II 1987, 459), einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter bzw. einer - Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahesteht, nicht gewährt hätte (vgl. auch: BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 , BStBl II 1995, 549 m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98
    Dies kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn eine Kapitalgesellschaft mit einer ihrem Gesellschafter nahestehenden Person Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 9/95 , BFHE 1979, 270).
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